Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tischlereiwerkstatt „SWIDER“

 

  • Allgemeines
    Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend kurz AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich davon abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Ist der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des KSchG stehen. Bestellungen von Kunden, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen im Einzelfall von uns nicht widersprochen wird; aus Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden. Abweichung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn sie von der Firma „SWIDER“ schriftlich zugestimmt wurde.
  • Datenschutz
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass alle notwendigen Daten aus unserer Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zulässigkeit in unserer Datenbank gespeichert sind. Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und geben diese an Dritte niemals ohne Ihre Zustimmung.
  • Bestellungen
  • Die vom Kunden schriftlich, als auch mündlich durchgeführte Bestellung ist ein verbindliches Angebot an unser Unternehmen. Ein Vertrag, der uns verpflichtet, kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder mit Lieferung der bestellten Ware zustande. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass die vom Unternehmer gewählten Konstruktionen und Ausführungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Teillieferungen bleiben vorbehalten; dabei gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages. Nachgewiesene Liefer-unmöglichkeit entbindet uns vom Vertrag.
  • Kostenvoranschläge
  • Diese werden von uns nach bestem Fachwissen erstellt; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unserer Mitarbeiter liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Vom Kunden zusätzlich verlangte Planungsarbeiten, Bemusterungen und Reisen werden nach Stunden zuzüglich anfallender Materialkosten und sonstigen Spesen verrechnet, falls der Auftrag nicht an uns ergeht. Der Aufwand für nachträgliche Änderungen des Auftrages wird von uns auf Regiekostenbasis abgerechnet.
  • Zeichnungen und Pläne
  • Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Bei Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandgebühr von 20 % der Angebotssumme berechtigt.
  • Wird auf Kundenwunsch eine elektronische Visualisierung von uns erstellt und sollte es trotzdem nicht zum Auftrag kommen, sind wir berechtigt für die Erstellung der Visualisierung eine Pauschale in der Höhe von 100,- € zu verrechnen, spätestens 6 Monate nachdem die Visualisierung erstellt wurde, der Kunde aber keinen Auftrag erteilt hat. 
  • Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet ausschließlich der Kunde für deren Richtigkeit.
  • Abweichungen und geringfügige Änderungen
  • Abweichungen und geringfügige Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung (z.B. bei Farben, im Holz- und Furnierbild, in der Maserung und Struktur von Stoffen und Leder sowie bei Abmessungen usw.) sind vom Kunden zu tolerieren, wenn sie Material bedingt und geringfügig sind. Als geringfügig gelten insbesondere Maßabweichungen bis zu 10%, wenn der ordnungsgemäße Gebrauch nicht beeinträchtigt wird. Für alle von den Kunden beigestellten Materialien (Stoffe, Leder, etc.) übernehmen wir keine Qualitätsgarantie und keine Gewährleistung. In diesem Fall garantieren wir lediglich für die Verarbeitung.
  • Muster
  • Die im Katalog oder der Internetseite angegebenen Stoffmuster oder Farbmuster sind unverbindlich, da es bei Abdruck in jeden Fall zu einer Farbabweichung kommen kann.
  • Gartenmöbel aus Echtholz: Da es sich bei Echtholz um ein Naturprodukt handelt kann es zu einer Rissbildung, Verwerfung uns Herzaustritt kommen. Dies stellt kein Reklamationsgrund dar.
  • Arbeitsplatten aus Naturstein: Naturstein variiert in Farbe und Struktur, daher sind Muster und alle Angaben darüber nicht bindend.
  • Angebote
  • Alle von uns angeführten Angebote sind in Euro angegeben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Alle Preise entsprechen der jeweils aktuellen Preisliste und sind jedenfalls zwei Monate ab Angebotsstellung gültig (ausgenommen im Fall gesonderter Preiserhöhungsabsprache). Sollten sich die Lohn- und Materialkosten sowie andere, zur Leistungserbringung notwendige Kosten verändern, ohne dass wir darauf einen Einfluss haben, werden auch unsere Preise entsprechend angepasst.
  • Angebote sind freibleibend und teilweise verhandelbar. Preisangaben sind unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Mit einer aktuellen Preisänderung verlieren alle vorherigen Preisangaben ihre Gültigkeit. Es gilt immer der Preis auf der Auftragsbestätigung. Preise und Aufträge werden erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt, angezahlt oder durchgeführt werden. Unsere Angebote gelten immer inklusive Vermessungs-, Transport- und Montagekosten innerhalb von Österreich und Deutschland, ab einem Bestellwert von 1.000,- €
  • Falls der Bestellwert weniger als 1.000,- € ausmacht, versucht der Tischlereibetrieb immer mehrere Auftrträge in der selbern Gegend zu erfüllen, somit auch wenn der Bestellwert geringer ist als 1.000,- €, können die meisten Aufträge ohne Transport- und Montagekosten zugestellt werden.  
  • Firmen, die EU-Mitglieder sind, müssen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, sonst muss polnische Mehrwertsteuer verrechnet werden. Zollgebühren für EU-Mitglieder entfallen.
  • Privatpersonen (Konsumenten) sind natürlich nicht verpflichtet eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Für Privatpersonen sind Angebote in einem gewissen Rahmen verhandelbar.
  • Schriftliche Angebote sind 8 Wochen gültig und die darauf angegebenen Preise bindend.
  • Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige technischen Daten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich fixiert und bestätigt worden sind. Angaben auf Internetseiten, Katalogen und sonstigen Informationsquellen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Gewährleistungsrechts. Irrtümer vorbehalten.
  • Leistungen
  • Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, Arbeiten, die in den Bereich anderer Gewerbe fallen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen), es sei denn, dass dies bereits bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird.
  • Maßanfertigung
  • Sonderanfertigungen, Maßanfertigungen, Sonderwünsche und spezielle Anfertigungen sind bei uns STANDARD! Denn jedes Projekt ist individuell mit dem jeweiligen Kunden abgestimmt und jeder hat andere Wünsche und Vorstellungen. Wir heben KEINE Serienproduktion, jedes Möbelstück ist mit unseren Kunden abgestimmt, denn uns ist es egal wie wir die Möbel zuschneiden, wir müssen die Maschinen sowieso einstellen – es ist der selbe Zeitaufwand, somit gibt es bei uns dafür KEINE ZUSCHLÄGE!
  • Preise
  • Sämtliche Preise verstehen sich, (wenn nicht anders vereinbart) inklusive Planung, Lieferung, Montage vor Ort und inkl. Mehrwertsteuer. Die Ware wird je nach Kundenwunsch und technischer Spezifikation, lose, teilmontiert, oder montiert geliefert. Sollten in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise angehoben oder ermäßigt werden, so gilt immer der am Bestelltag gültige Preise.
  • Lieferung
  • Angebote sind freibleibend und teilweise verhandelbar. Preisangaben sind unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Mit einer aktuellen Preisänderung verlieren alle vorherigen Preisangaben ihre Gültigkeit. Es gilt immer der Preis auf der Auftragsbestätigung. Preise und Aufträge werden erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt, angezahlt oder durchgeführt werden. Unsere Angebote gelten immer inklusive Vermessungs-, Transport- und Montagekosten innerhalb von Österreich und Deutschland, ab einem Bestellwert von 1.000,- €
  • Die Lieferung erfolgt bei einer Anzahlung in der Höhe von 20% des Gesamtwertes, die Restzahlung erfolgt in Bar bei der Lieferung bzw. bei der Montage. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen innerhalb derer die Lieferung und Leistung zu erfolgen hat. Schadensersatzansprüche jeglicher Art bleiben dabei ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden von Verpflichtungen für bestimmte Lieferfristen und  Lieferungen. Die Lieferzeiten werden immer individuell mit dem Kunden abgestimmt, abhängig von der Größe und Umfang des Projektes.
  • Lieferung frei Haus 
  • So ferne im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wird, enthalten unsere Verkaufspreise auch die Kosten für die Zustellung, auch für die Aufstellung oder/und Montage, sobald der Auftragswert eine Summe von 1.000,- € ausmacht.
  • Der Kunde hat jede Änderung seiner Anschrift bzw. der Zustelladresse des jeweiligen Auftrages dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die zuletzt bekannte Adresse für alle von uns oder in unserem Auftrag von Dritten (Speditionen oder Frächter) durchgeführten Zustellungen. Aufwendungen zur Anschriftermittlung trägt der Kunde
  • Warentransport
  • Lieferungen erfolgen grundsätzlich durch unser eigenes Personal, somit werden Ihre Möbelstücke entsprechend verpackt, gesichert und behandelt. Falls etwaige Komponenten von uns vergessen werden sollten, werden diese natürlich unverzüglich und kostenlos von uns nachgebracht und von uns montiert. Ausnahmefälle sind z.B. kleine Griffe, die es dem Kunden zumutbar machen die selber mit einigen leichten Handgriffen zu montieren.
  • Die Ware ist unverzüglich bei der Anlieferung und Montage auf Vollzähligkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und unserem Personal mitzuteilen. Eine spätere Rüge eines offensichtlichen Mangels, speziell was Mengen oder offensichtlichen Beschädigungen betrifft ist ausgeschlossen.
  • Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Anlieferung ausreichend Parkflächen zu Verfügung stehen. Sofern der Kunde avisiert wurde und er zum angebenden und vereinbarten Zeitpunkt nicht anzutreffen ist, trägt dieser die Mehrkosten für eine erneute Lieferung, denn diese sind grundsätzlich kostenlos. Diese Summe ist per Vorkasse vor der erneuten Anlieferung an die Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ zu leisten.
  • Eigentumsvorbehalt
  • Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzuholen bzw. noch nicht gelieferte Teile zurückzuhalten, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
  • Mängelrügen
  • Diese sind innerhalb von drei Tagen nach Warenerhalt geltend zu machen, das gilt auch für verpackte Ware; verspätete Mängelrügen können nicht mehr anerkannt werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern nur eines dem Behebungsaufwand entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages, da es sich fast immer um individuelle Lösungen handelt. Der Käufer hat die Pflicht, die Waren binnen 3 Tagen nach der Lieferung bzw. Montage eingehend zu prüfen.
  • Zahlung
  • Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen bei Bestellung oder Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden, hat der Kunde bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto zu laufen. Die Restzahlung erfolgt in Bar bei der Anlieferung bzw. Montage, außer wenn der Wert bereits beglichen worden ist, z.B. durch eine Überweisung auf das Firmenkonto. Alle Zahlungen erfolgen netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer, außer es werden andere Zahlungsbedingungen vereinbart (Skonti oder Rabatte gelten nur aufgrund gesonderter Vereinbarung).
  • Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils nach dem Zinsenrechts gültigen Zinssatzes berechnet. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros zur Eintreibung offener Forderungen ist der Kunde verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten und Spesen zu bezahlen. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt oder durch Gerichtsurteil festgestellt wurde.
  • Gewährleistung
  • Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Zusicherung der Eigenschaften zu den Produkten oder Dienstleistungen ist nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Mängel der gelieferten Waren sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind bei Erhalt der Ware sofort anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigen nicht zur Reklamation. Bruchschäden müssen schriftlich inkl. Bildmaterial binnen 14 Tagen nach der Anlieferung und Montage eingereicht werden. Alle Mängel müssen, sofern es dem Käufer zumutbar ist, durch Fotos dokumentiert werden und an Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ zusammen mit der Reklamation übergeben werden. Bei berechtigter Reklamation hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung, bzw. Austausch. Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert worden, sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für bewegliche und drei Jahre für unbewegliche Sachen.
  • Gewährleistungsansprüche werden durch den Unternehmer bei behebbaren Mängeln nach seiner Wahl entweder durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel oder Austausch der mangelhaften Ware innerhalb angemessener Frist erbracht. Werden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die von Mängeln betroffenen Teile von dritten Personen verändert worden, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.
  • Mängelfolgekosten können von uns nicht ersetzt werden und müssen daher vom Kunden getragen werden. Eine Ablehnung mehrerer Reparaturversuche befreit den Unternehmer von der Pflicht zur Mängelbehebung. Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Wir verwenden nur Komponenten namhafter Hersteller (vor allem BLUM und GRASS Beschläge aus Österreich, aber auch Häfele, Hettich, etc.). Sollte trotzdem ein Scharnier oder eine Führung kaputt werden, werden wir Ihnen diese persönlich vor Ort ersetzen, vorausgesetzt dass diese Komponenten ordnungsgemäß beansprucht wurde und nicht mit einem viel höherem Gewicht belastet worden ist, als zulässig und vom Hersteller angegeben.
  • Termine betreffend den Austausch oder die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln den Austausch oder die Verbesserung bzw. macht er dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
  • Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Bei Nichteinhaltung von Anleitungen zur Montage, Inbetriebnahme und Benützung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen.
  • Montagearbeiten
  • Die bestellten Möbel, bzw. Möbelstücke oder Komponenten werden je nach Kundenwunsch und Spezifikation, lose, teilmontiert oder montiert geliefert und ist im Möbelpreis inbegriffen.
  • Für die Lieferung ist eine gültige Adresse anzugeben, sowie soll gewährleistet werden, dass das entsprechende Objekt geöffnet und für unser Personal zugänglich ist. Zudem ist wie in die Zufahrtsmöglichkeit zu gewährleisten.
  • Reparaturen außerhalb des Rahmens der Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtung werden im Stundennachweis berechnet.
  • Ein ungehindertes Arbeiten unserer Monteure zu den vereinbarten Lieferzeiten ist zu gewährleisten. In entgegenstehenden Fällen müssen Wartezeiten, Überstunden, zusätzliche Anfahrten, Mehrleistungen, etc. gesondert in Rechnung gestellt werden.
  • Die vom Besteller verlangte Überstunden oder Sonntagsarbeit oder nicht vorhergesehene Erschwernisse werden Stundenzuschläge im Rahmen der geltenden Stundensätze erhoben. Für die Tischlereiwerkstatt besteht keine Verpflichtung, Arbeiten an Sonntagen oder Feiertagen zu leisten.
  • Storno
  • Im Falle der Stornierung eines Auftrages können bis zu 30% Stornogebühren anfallen, da es sich immer um Maßanfertigungen handelt. Dies gilt ab Tag der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Tischlereiwerkstatt „SWIDER“.  Die komplette Stornierung der Stornogebühren ist nur dann möglich, solange mit der Produktion der Möbel, Türen oder Stiegen noch nicht begonnen wurde. Sobald sich die bestellte Ware schon in der Produktion befinden oder schon in der Auslieferung ist, kann die bestellte Ware nicht mehr storniert werden und der Käufer ist zu Abnahme der Ware verpflichtet.
  • Aufwendungen des Lieferers
  • Aufwendungen des Lieferers zur vertragsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages sind vom Besteller zu ersetzen, wenn der Auftrag aus Gründen, die nicht im Verschulden des Lieferers liegen, nicht ausgeführt werden konnte, obwohl der Lieferer dazu in der Lage war. Bei Rücktritt des Bestellers vom Vertrag hat dieser pauschaliert 20% der Vertragssumme als Schadenersatz und die dabei entstandenen Kosten zu bezahlen.
  • Warenrücknahme
  • Grundsätzlich sind bestellte Waren von der Rücknahme ausgeschlossen. Sollte sich jedoch die Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ jedoch bereits erklären Waren zurückzunehmen, so erklärt sich der Besteller für den Fall der Rücknahme damit einverstanden, dass das Personal von der Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ die Gegenstände selbst in Besitz nehmen. Sofern die Ware bei Rücksendung beschädigt oder abgenutzt ist, steht es der Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ frei einen Betrag abzurechnen, der dieser Abnutzung entspricht. Tischlerei „SWIDER“ ist jedoch auf keinem Fall zu einer Rücknahme von Produkten verpflichtet, sofern diese mängelfrei geliefert wurden.
  • Verhaltenskodex
  • Wir weisen darauf hin, dass wir uns im Rahmen unseres Verhaltenskodex zu ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet haben. Kunden erwarten von uns Innovationen, Zuverlässigkeit und Integrität. Die Verhaltensstandards, die für unsere Kundenbeziehungen gelten, sollen sicherstellen, dass wir diese Erwartungen stets erfüllen und Fehler vermeiden, die unserem Ruf schaden können.
  • Wir schaffen Vertrauen durch Aufrichtigkeit.
  • Vertrauen wird durch Transparenz und Aufrichtigkeit geschaffen. Es ist für unseren nachhaltigen Erfolg von großer Bedeutung, dass wir jeden einzelnen Kunden von unserer Vertrauenswürdigkeit überzeugen – dazu müssen unsere Worte und unsere Taten übereinstimmen. Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können, und stellen nach besten Kräften sicher, dass Kunden, Geschäftspartner, Kolleginnen und Kollegen sich voll und ganz auf unser Wort verlassen können.
  • Wir stehen ein für fairen Wettbewerb.
  • Wir glauben an die durch Wettbewerb geprägte freie Marktwirtschaft, weil sie sicherstellt, dass unsere harte Arbeit und unsere Innovationen honoriert werden. Wenn wir unsere Kunden jedoch unterschiedlich behandeln und uns mit Konkurrenten gegen sie verbünden, werden wir ihr Vertrauen verlieren.
  • Wir schützen vertrauliche Informationen.
  • Informationen sind ein wertvolles Gut. Einige Informationen geben wir in Pressemitteilungen, Produktinformationen, in Geschäftsberichten oder anderen öffentlichen Dokumenten weiter. Alle anderen Informationen, die Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit aus jedweder Quelle erhalten, müssen vertraulich behandelt werden. Auf diese Weise wollen wir verhindern, dass andere unsere Arbeit kopieren oder unsere Kunden abwerben. Diese Regelung kann auch Informationen betreffen, die uns von Lieferanten, Kunden oder Partnern anvertraut werden.
  • Wir legen Wert auf gegenseitigen Respekt und den Schutz der Privatsphäre.
  • Die Vertraulichkeit persönlicher Informationen – gleich ob von Beschäftigten, Kunden, Auftraggebern oder Händlern – muss jederzeit geachtet werden.
  • Gerichtsstand
  • Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ steht es frei wahlweise den Gerichtsstand in Polen oder am Sitz der Käufers zu wählen.
  • Gültigkeit der AGBs und anderer Vertragsbedingungen
  • Es gilt ausschließlich polnisches Recht. Sollte sich die Tischlereiwerkstatt „SWIDER“ für den Gerichtsstand am Sitz des Käufers entscheiden, so gilt das deutsche bzw. österreichische Recht. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) bleibt ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so rückt an die Stelle der unwirksamen Bedingung die im polnischen (bzw. deutschen/österreichischen) Recht wirksame Bedingung, die dem Wortlaut am nächsten steht. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt davon unberührt.
  • Salvatorische Klausel
  • Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Gschäftsbedingungen" behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

 

Letzte Fassung: Januar 2017

 


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